KOBAU Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Geschäfte mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsinhalt
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und mit dessen Inhalt zustande. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Angaben über Lieferzeiten.

3. Preise und Transport
Die von uns genannten Preise sind Inlandspreise und verstehen sich zuzüglich der am Tage des Versandes geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nach rügeloser Entgegennahme der Ware durch den Transportführer hat der Käufer behauptete Fehler der Verpackung und Verladung zu beweisen. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Wunsch des Käufers auf dessen Kosten ab und handeln insoweit nur als Vermittler.

Transportschäden müssen uns unverzüglich gemeldet werden. Bei Versand per Spedition sind Schäden auf dem Frachtbrief zu vermerken. Bei Transport mit der Bahn ist bei Schäden eine bahnamtliche Bescheinigung über den Schaden zu verlangen und diese uns unverzüglich einzusenden.

4. Gefahrübergang
Sobald die Ware unser Auslieferungslager verlässt oder dem Käufer in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt wird, geht die Gefahr auf den Käufer über.
Bei Rücksendungen durch den Käufer trägt dieser die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingehenden Zahlungen gewähren wir 3% Skonto. Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen, bereits fälligen Rechnungen beglichen werden.

Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Diskont-und Bankspesen gehen auf jeden Fall zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungen per Scheck gilt die Gutschrift des Schecks auf unserem Konto als Zahlungseingang, wenn wir nachweislich den empfangenen Scheck am folgenden Werktage unserer Bank zum Einzug vorgelegt haben.

Dem Käufer steht ein Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur insoweit zu, als eine Gegenforderung unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.1 Zahlungsverzug
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet.

Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

6. Gewährleistung
Unsere Gewährleistung bezieht sich auf Sachmängel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB. Gewährleistungsansprüche wegen angeblicher Sachmängel gemäß § 434 Abs. 1 S. 3 BGB sind ausgeschlossen, soweit nicht insbesondere von uns veranlasste Werbeaussagen ausdrücklich zum Inhalt des Kaufvertrages gemacht worden sind. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind von diesem Ausschluss nicht erfasst.

Beanstandungen sind unter Beachtung der Untersuchungspflicht gemäß § 377 HGB wegen erkennbarer Mängel innerhalb von 10 Tagen (Eingang bei uns) nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Verborgene Mängel sind innerhalb derselben Frist nach deren Auftreten und/oder Bekanntwerden zu rügen. Nach Fristablauf ist der Käufer mit seinen Rechten wegen eines Mangels ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel ist arglistig verschwiegen worden oder wir haben eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen.

Wird unsere Ware ohne fristgerechte Mängelrüge im Hinblick auf erkennbare Mängel verarbeitet, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer zunächst den Anspruch auf Nacherfüllung. Hierfür muss uns eine angemessene Frist von im Regelfall mindestens 3 Wochen gesetzt werden. Schlägt die Nacherfüllung im Sinne von § 440 BGB fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Mangel durch uns arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen war. Ferner gilt dieser Ausschluss nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängelnverjähren innerhalb eines Jahres nach Empfang der Ware, es sei denn, dass unsere Ware kraft ausdrücklicher schriftlicher Bestimmung im Kaufvertrag für die Errichtung eines Bauwerkes verwendet werden soll. In diesem Ausnahmefall beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur unwiderruflichen Einlösung) aller Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer aus welchem Rechtsgrund auch immer zustehen, unser Eigentum.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware bereits vor vollständiger Bezahlung im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs an Dritte unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Die ihm daraus erwachsenen Forderungen gelten als von vornherein an uns abgetreten. Die Ermächtigung zur Veräußerung kann von uns jederzeit aus wichtigem Grunde widerrufen werden. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Verzug des Käufers können wir die Herausgabe der Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verlangen.

Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Käufer mit anderen Sachen verbunden oder vermischt, so erwerben wir bereits hiermit die dem Käufer dafür entstehenden Rechte.

Der Käufer hat unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bei der Weiterveräußerung an Dritte unter erweitertem Eigentumsvorbehalt für Verbindung und Vermischung weiter zu veräußern. Die dem Käufer daraus erwachsenen gelten bereits jetzt als an uns abgetreten. Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Angaben zu machen und seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

Der Käufer ist verpflichtet, jede bevorstehende oder bereits erfolgte Beeinträchtigung unserer Rechte aus dem erweiterten bzw. verlängerten Eigentumsvorbehalt uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen. Dies gilt insbesondere auch im Falle einer Globalzession seitens des Käufers oder im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer in unsere Vorbehaltsware.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Stockelsdorf (d. h. Amtsgericht Lübeck). Dies gilt auch im Urkunds-und Wechselprozess. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle ist für die unwirksame Bestimmung zwischen den Parteien eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem mit der ungültigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Im Streitfall ist das zuständige Gericht befugt, eine solche Bestimmung zu treffen.